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  • Arbeits- und Sozialrecht

12.5.15 Kündigungsfrist – Günstigkeitsvergleich

Das BAG hat entschieden, dass sich eine vertragliche Kündigungsfrist gegen die maßgebliche gesetzliche Kündigungsfrist nur durchsetzen kann, wenn sie in jedem Fall zu einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.

BAG, Urteil vom 29.01.2015 – 2 AZR 280/14 –

Es genügt nicht, dass die vertragliche Regelung für die längere Zeit innerhalb eines Kalenderjahres den besseren Schutz gewährt. Die Auslegung von § 622 BGB ergibt, dass in Absatz 2 der Vorschrift Mindestfristen bestimmt sind, die dem Arbeitnehmer – vorbehaltlich der Möglichkeiten des § 622 Abs. 4 BGB – ausnahmslos zur Verfügung stehen sollen. Für eine Durchschnittsbetrachtung bezogen auf ein Kalenderjahr gibt die Norm nichts her. Nach § 622 Abs. 5 Satz 3 BGB müssen einzelvertraglich vereinbarte Kündigungsfristen „länger“ und nicht „meistens länger“ sein. Das entspricht dem Zweck des Gesetzes.