- Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsgericht Osnabrück: Kürzung des Urlaubs nur bei Kurzarbeit "Null"
Der Arbeitgeber ist bei Kurzarbeit nicht berechtigt, den Erholungsurlaub der hiervon betroffenen Arbeitnehmer anteilig im Verhältnis zu den Jahresarbeitstagen zu kürzen, wenn keine Kurzarbeit "Null" zu Grunde liegt.