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  • Tarifrecht

Künstlersozialversicherung - M+E-Ausgleichsvereinigung

Über die Künstlersozialkasse sind rund 180.000 selbständige Künstler in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Wie normale Arbeitnehmer zahlen sie 50% der Beiträge, den Rest steuern Bund (20%) und Unternehmen (30%) bei. Deren Abgabesatz wird jährlich neu festgelegt. Dieser Beitragssatz soll im kommenden Jahr stabil bei 5,2% bleiben. Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte, konnte durch das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Reform des Abgabesystems ein weiterer Anstieg verhindert werden.

Bisher hatten sich viele Firmen ihrer Zahlungspflicht entzogen. Weil dadurch ein weiterer Anstieg der Umlage drohte, hat der Bundestag im Juli schärfere Kontrollen beschlossen. Zukünftig wird die Deutsche Rentenversicherung Bund alle Unternehmen prüfen, die bereits jetzt an die Künstlersozialkasse zahlen. Im Übrigen werden alle Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten insoweit alle vier Jahre geprüft. Die Prüfung der Abgabepflicht wird damit erheblich ausgeweitet, das Gesetz soll zum 01. Januar 2015 in Kraft treten.

Vor diesem Hintergrund weisen wir nochmals darauf hin, dass wir Ihnen eine Mitgliedschaft in der M+E-Ausgleichsvereinigung anbieten. Für Mitglieder dieser Ausgleichsvereinigung entfallen die bestehenden Melde- und Aufzeichnungspflichten, da die Vereinigung die Beträge pauschal für die Mitglieder abführt. Eine Überprüfung der Abgabepflicht findet lediglich bei der Ausgleichsvereinigung und nicht bei den einzelnen Abgabepflichtigen statt. Dies reduziert die Verwaltungskosten erheblich und schafft Rechts- und Kalkulationssicherheit für die Mitglieder.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Abteilung Tarifrecht und Arbeitsorganisation, Rechtsanwalt Stephan Kallhoff, Tel.: 040/6378-4243, kallhoff@agvnord.de oder Frau Petra Credé, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der M+E-Ausgleichsvereini­gung, Tel.: 030/55150-308, crede@me-av.de