Arbeitszeit
Mit flexibler Arbeitszeitgestaltung zum Erfolg
Flexible Arbeitszeiten sind ein entscheidender Faktor für die Erreichung von wirtschaftlichen Zielen und die Gewinnung von neuen Beschäftigten.
„Just-in-time“-Produktion ganz unterschiedlicher Produktmengen und immer kundenspezifischere Dienstleistungen erfordern Flexibilisierung auf allen Ebenen eines Unternehmens. Auch die Beschäftigten stellen immer individuellere Ansprüche an die Arbeitszeit. Noch stärker als bisher wird Arbeitszeit nach Maß statt einer Einheitsregelung gefragt. Der AGV NORD unterstützt die Mitgliedsunternehmen intensiv bei der Umsetzung von neuen Arbeitszeitmodellen, der Gestaltung von Schichtplänen und Arbeitszeitkonten, der Arbeitszeiterfassung und vielen weiteren Themen rund um Arbeitszeitsysteme.
Arbeitszeit optimieren
Um die Arbeitszeit effektiv zu nutzen, Ausfallzeiten zu minimieren, Schwankungen in der Auftragslage auszugleichen und Kurzarbeit und Mehrarbeit zu vermeiden, ermöglicht eine betrieblich gefundene Regelung vielfältige Spielräume für die Einführung von Arbeitszeitsystemen. Diese Arbeitszeitsysteme reichen je nach betrieblichem Bedarf von einem Schichtmodell mit Ausgleichstagen über Gleitzeit bis hin zur flexiblen Arbeitszeit. Hierdurch werden Kosten optimiert und Arbeitgeber und Arbeitnehmer können individuelle Arbeitszeitwünsche mit betrieblichen Erfordernissen in Übereinstimmung bringen.
Für Mitgliedsunternehmen des AGV NORD gestalten unsere spezialisierten Juristen und Arbeitswissenschaftler ebenso ein effektives Nutzen der Arbeitszeit für und mit den Unternehmen. Grundlage hierfür ist eine genaue Analyse der betrieblichen Bedarfe durch die Unternehmen, unsere Experten beurteilen dann die gesetzlichen Regelungsmöglichkeiten.
Im Brennpunkt betrieblicher Diskussion stehen oftmals Überstunden bzw. Mehrarbeit, Samstagsarbeit, die Ankündigungsfristen, die Größe und Ausgleichszeit der Zeitkonten oder die Zeitsouveränität der Mitarbeiter. Unsere Experten helfen dabei, hier für jeden Betrieb in enger Absprache mit den Personalverantwortlichen passende Regelungen zu erarbeiten. Reicht in einem kleinen Betrieb manchmal bereits ein einfacher Aushang, benötigen große Unternehmen teilweise umfangreiche Betriebsvereinbarungen mit diversen Sonderregelungen.
Wenn Schichtarbeit eingeführt oder verändert werden soll, nutzen unsere Experten für Arbeitszeitgestaltung zur Entwicklung moderner Schichtpläne eine eigens entwickelte Software, die aktuelle arbeitswissenschaftliche Kriterien und gesetzliche Rahmenbedingungen gleichermaßen berücksichtigt. Hilfestellung zu modernen Arbeitsformen mit flexibler Gestaltung des Arbeitsortes wie Telearbeit und Mobiler Arbeit stehen ebenfalls zur Verfügung.
Exklusive Unterstützung für Mitglieder
Der AGV NORD ist Dienstleister für alle arbeitszeitbezogenen Fragen der Mitgliedsunternehmen. Unsere Experten begleiten die Arbeitgeber in allen Phasen bei der Einführung oder Anpassung eines maßgeschneiderten und flexiblen Arbeitszeitsystems – von der Bedarfsermittlung über die Erstellung der betrieblichen Regelungen bis zur Verhandlung der entsprechenden Betriebsvereinbarungen mit Betriebsräten.
Schwerpunkte unserer Unterstützung:
- Arbeitswissenschaftliche Empfehlungen zur Ergonomie, Gesundheit und Demografie
- Arbeitszeitregelungen und Arbeitszeitmodelle
- Flexible Arbeitszeit, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit
- Schichtarbeit, Einschichtsysteme, Zweischichtsysteme, teilkontinuierliche Systeme und vollkontinuierliche Systeme
- Servicezeitmodelle, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
- Arbeitszeitkonten, Kurzzeitkonten, Flexkonten, Langzeitkonten
- Teilzeit, Jobsharing
- Telearbeit, Homeoffice, Mobiles Arbeiten (unten mehr dazu)
- Lebensphasen orientierte Arbeitszeit, Phasenmodelle, Wahlarbeitszeit, Übergangsgestaltung in andere Lebensphasen
- Zuschlagsregelungen zu Mehrarbeit und Nachtarbeit
Mobiles Arbeiten und Telearbeit gut und sicher gestalten
Nicht nur der Wunsch nach individueller Wahl der Arbeitszeit hat stark zugenommen, auch den Arbeitsort wollen viele Beschäftigte soweit möglich gerne selbst bestimmen. Auch viele Arbeitgeber bieten flexibles Arbeiten außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte an. Mit dem Notebook oder dem Tablet im Café, Zug oder zu Hause E-Mails beantworten, Unterlagen bearbeiten oder mit Kunden telefonieren ist technisch noch nie so einfach gewesen. Auch der Wunsch, an einigen Tagen statt im Büro vom heimischen Arbeitszimmer aus zu arbeiten, nimmt weiter zu. Der dafür oft benutze Begriff Homeoffice hat jedoch keine rechtlich klare Definition. Gemeint ist vielmehr Telearbeit oder Mobiles Arbeiten. Bei Telearbeit wird die Arbeit, meist von zu Hause, an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz erbracht. Anders beim Mobilen Arbeiten. Hier kann die Arbeit mit einem Notebook, Tablet oder ggf. sogar nur einem Smartphone von einem beliebigen Ort erledigt werden.
Zur betrieblichen Umsetzung haben wir eine entsprechende Musterbetriebsvereinbarung für unsere Mitgliedsunternehmen erarbeitet und passen diese bei Bedarf in enger Zusammenarbeit mit dem Betrieb an die spezifischen betrieblichen Gegebenheiten an.
Ob Erfassung und Kontrolle der Arbeitszeit, Fragen des Datenschutzes, Regelungen beim Ausfall der Hardware oder die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Unterweisung: bei Mobiler Arbeit und Telearbeit sind die Beschäftigten dem Einzugsbereich des Arbeitgebers entzogen. Hierdurch und durch sich schnell verändernde Umgebungseinflüsse ergeben sich in jedem Einzelfall neue Problemfelder, die es zu erfassen, rechtlich zu beurteilen und zu regeln gilt. Hierbei stehen unsere Experten den Mitgliedsunternehmen zur Seite. Außerdem unterstützen wir bei Fragen, wie Mitarbeiter und Führungskräfte auf die veränderte Arbeitswelt vorbereitet werden und wie die Betroffenen mit der erweiterten Erreichbarkeit oder agilen Arbeitsmethoden umgehen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Weiterbildung & Personalentwicklung.
Die Unterscheidung zwischen Telearbeit und Mobiler Arbeit ist jedoch insbesondere im Arbeitsschutz von erheblicher Bedeutung.
Für eine erste Übersicht zum Thema Mobile Arbeit und Telearbeit haben wir für die Mitgliedsunternehmen den Leitfaden Telearbeit und Mobile Arbeit zusammengestellt. Der Leitfaden enthält detaillierte Ausführungen zur Begriffsbestimmung von Telearbeit und Mobiler Arbeit, zum Arbeitsrecht (u.a. zu Arbeitszeit, Datenschutz, Arbeitsmitteln, Kontrollrechten, Zutrittsrechten), zum Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz und zum Betriebsverfassungsrecht sowie Checklisten und Muster für Änderungsvereinbarungen, Ergänzungsvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen.