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  • Arbeits- und Sozialrecht

17.4.15: Geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte – Interne Arbeitshilfe

Die BDA stellt als interne Arbeitshilfe für Unternehmen ein Formular zur Verfügung, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können.

Dieses Formular wird dann vom geringfügig Entlohnten oder kurzfristig Beschäftigten ausgefüllt und im Unternehmen abgegeben. Empfänger unseres elektronischen Newsletters finden die Arbeitshilfe anbei, Empfänger der Druckversion finden die Anlagen in dem dazugehörigen Beitrag im Newsletter-Archiv auf unserer Internetseite.