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Fallstricke bei betriebsbedingten Kündigungen - 53. Rostocker Arbeitsrechtsabend

Der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes Bremen, Stephen Böggemann, referiert dazu am Donnerstag, den 05.05.2022, um 19.00 Uhr in Rostock.

In schwierigen Zeiten ist auch der betriebsbedingte Personalabbau ein wichtiger Teil des Aufgabenbereiches der Personalabteilung. Bei der Vorbereitung von betriebsbedingten Kündigungen gibt es jedoch eine Reihe von Formalien und Fallstricken, auf die man achten muss. Es besteht deshalb erhebliche Rechtsunsicherheit bei vielen Personalleitern und Personalreferenten.

Der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes Bremen kommt als Referent nach Rostock. 
Stephen Böggemann referiert am Donnerstag, den 05.05.2022, um 19.00 Uhr im Vienna House Sonne Rostock, Neuer Markt 2.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wird der Arbeitsrechtsabend mit einer begrenzten Teilnehmerzahl von maximal 70 Personen durchgeführt. Einlass ohne bestätigte Anmeldung ist leider nicht möglich.
Für die Teilnahme am 53. Arbeitsrechtsabend werden Tagungsgebühren in Höhe von 25 EUR erhoben. Davon ausgenommen sind die Mitglieder des Fördervereins.
Anmeldung bis zum 02.05.2022 im Sekretariat von Rechtsanwältin Stephanie Greve unter der Telefonnummer 0381/461198-30 oder per E-Mail: wagenknecht@geiersberger.de möglich.