- Tarifrecht
1.8.16: Haftung für rechtswidrigen Streik - BAG vom 26.07.2016
Möchte eine Gewerkschaft per Streik Forderungen durchsetzen, die der Friedenspflicht unterliegen, so ist der gesamte Arbeitskampf rechtswidrig. Das entschied nun das BAG für eine vermeintliche Streik-Nebenforderung.