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Kabinettsbefassung zum Mindestlohngesetz: „Stoppt die Politisierung des Mindestlohns“
„Die Lohnfindung darf nicht zum Spielball der Politik werden“, mahnt Dr. Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD.
An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett grünes Licht geben für ein neues Gesetz, das eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro vorsieht, ohne die eigentlich zuständige Mindestlohnkommission und damit auch die Sozialpartner an dieser Entscheidung zu beteiligen.
„Die Ankündigung, dass dies ein einmaliger Eingriff in die Arbeit der Mindestlohnkommission bleibt, ist komplett unglaubwürdig“, sagt der Verbandsvertreter. „Wir befürchten vielmehr, dass alle paar Jahre vor einer Bundestags- oder wichtigen Landtagswahl wieder ein solcher ,einmaliger‘ Eingriff erfolgen wird.“ Im Gesetzentwurf werde zwar beteuert, dass die Mindestlohnkommission nach der einmaligen Anhebung auf 12 Euro durch die Politik wieder selbst Anpassungen des Mindestlohns beschließen solle. Das Vorgehen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeige jedoch, wie schnell sich eine solche Zusage, die nicht einmal im Gesetzestext selbst, sondern nur in der Begründung gegeben werde, wieder kippen lasse.
„Damit riskiert die Ampelkoalition einen Verfassungsbruch und beschädigt die Tarifbindung nachhaltig“, warnt Dr. Nico Fickinger. „Welcher Arbeitnehmer wird sich noch in einer Gewerkschaft engagieren, wenn er feststellen muss, dass ihm die Ampelregierung gerade eine Lohnerhöhung um fast 15 Prozent frei Haus liefert? Und welcher Arbeitgeber organisiert sich noch in Verbänden und handelt mit den Gewerkschaften mühsam Tarifverträge aus, wenn der Gesetzgeber diese anschließend mit einem Federstrich entwertet?“ Auch die Begründung, dass der Mindestlohn zur Sicherung einer angemessenen Teilhabe dienen solle, sei nicht stichhaltig, kritisiert Fickinger: „Es ist Aufgabe der staatlichen Arbeits- und Sozialpolitik, für einen auskömmlichen Lebensunterhalt zu sorgen – übrigens auch dafür, höhere Energiepreise auszugleichen. Die Lohnpolitik darf damit nicht überfrachtet werden, sonst sind Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze gefährdet.“