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Strom- und Gaspreisbremse: "Energiepreisbremsen ja, Arbeitsplatzgarantien nein"

„Dass Betriebe in der momentan sehr volatilen wirtschaftlichen Lage eine Arbeitsplatzgarantie abgeben sollen, ist schier unmöglich“, sagt Dr. Nico Fickinger anlässlich der am Donnerstag angesetzten zweiten und dritten Lesung der Gesetzentwürfe zur Einführung einer Strom- und einer Gaspreisbremse im Deutschen Bundestag.

Beide Entwürfe sehen vor, dass sich Unternehmen, die im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremsen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro Entlastung beziehen, dazu verpflichten, bis zum 30. April 2025 90 Prozent der zum 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitarbeitsplätze zu erhalten.

„Eine Koppelung von Unterstützungsleistungen an künftige Betriebsergebnisse macht diese Hilfen für viele Betriebe entweder völlig unkalkulierbar oder betriebswirtschaftlich wirkungslos“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD. „Gerade in Krisenzeiten sollte es der Politik darum gehen, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, statt die Betriebe mit zusätzlichen Risiken zu belasten.“

Durch die Folgen der Corona-Krise und die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sei ein Teil der norddeutschen Metall- und Elektroarbeitgeber unter starken Druck geraten. Auch die komplette Veränderung bisheriger Geschäftsmodelle im Zuge der digitalen und ökologischen Transformation – Beispiel Abkehr vom Verbrennungsmotor und Umstellung auf Elektromobilität – stellten die Unternehmen und ihre Belegschaften vor große Herausforderungen. Staatliche Entlastungen trügen in solchen Krisensituationen vielerorts unmittelbar zur Existenzsicherung bei. „Diese Hilfen dürfen nicht durch Erschwernisse an anderer Stelle sofort wieder infrage gestellt werden“, fordert der Arbeitgebervertreter und appelliert an die Vertreter der Ampelkoalition: „Streichen Sie die sogenannte Arbeitsplatzerhaltungspflicht aus den beiden Gesetzentwürfen und sorgen Sie so für ein Stück Sicherheit und Berechenbarkeit in unseren Unternehmen.“