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26.9.19: 48. Arbeitsrechtsabend: „Renaissance der Fürsorgepflicht beim BAG?“

Hauptthemen des 48. Arbeitsrechtsabend sind die Neuerungen bei den Themen Aufhebungsverträge und Urlaubsrecht.

Neuerdings sind Aufhebungsverträge nur dann wirksam, wenn sie nach dem neu erfundenen „Gebot fairen Neuerdings sind Aufhebungsverträge nur dann wirksam, wenn sie nach dem neu erfundenen „Gebot fairen Verhandelns“ zustande kommen. Zudem gibt es inzwischen zahlreiche neue „Obliegenheiten“ im Urlaubsrecht.

Prof. Dr. Christian Fischer von der Universität Jena wird zu dieser Renaissance der Fürsorgepflicht beim BAG Stellung nehmen und die neue Rechtsprechung kritisch auf den Prüfstand stellen. 

Die Veranstaltung findet
am Donnerstag, den 26.09.2019, 
um 19:00 Uhr 
im Steigenberger Hotel „Sonne“ in Rostock 

(Neuer Markt 2, Tagungsraum: Apollo) statt.

Für die Teilnahme am 48. Arbeitsrechtsabend werden Tagungsgebühren von 25,00 EUR erhoben. Davon ausgenommen sind die Mitglieder des Fördervereins. Aus organisatorischen Gründen bittet der Förderverein bis zum 23.09.2019 um eine verbindliche Anmeldung im Sekretariat von Frau Dr. Doris Geiersberger unter der Telefonnummer 0381/461198-25 oder per E-Mail: fischer@geiersberger.de oder über die Homepage des Instituts für Arbeitsrecht.