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28.9.17: 42. Arbeitsrechtsabend in Rostock: Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit

Rechtsgrundlagen und Verfahren, unter anderem nach dem Entgelttransparenzgesetz

Entgeltgleichheit ist seit Jahrzehnten ein „Dauerbrenner“ im Arbeitsrecht. Mit dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes nimmt sich die renommierte Arbeitsrechtlerin Frau Prof. Dr. Eva Kocher als Lehrstuhlinhaberin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht und Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) dieses Themas an. 

Die Veranstaltung findet statt am

28.09.2017 ab 19:00 Uhr
im Steigenberger Hotel „Sonne“ 
Neuer Markt 2, 18055 Rostock, Tagungsraum Apollo

Für die Teilnahme am 42. Arbeitsrechtsabend werden Tagungsgebühren in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Davon ausgenommen sind die Mitglieder des Fördervereins. Aus organisatorischen Gründen bittet der Förderverein bis zum 25.09.2017 um eine verbindliche Anmeldung im Sekretariat von Frau Rechtsanwältin Dr. Geiersberger unter der Telefonnummer 0381/461198-25 oder per E-Mail: fischer@geiersberger.de.