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  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Nachwuchsgewinnung & Fachkräftesicherung

7.8.18: Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht

Betroffen sind die Assistierte Ausbildung (AsA), Sonderreglungen zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk, für Geflüchtete zu bestimmten Leistungen der Arbeitsförderung und zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurzfristig Beschäftigte. 

Das Gesetz beinhaltet die Verlängerung folgender befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht 

  • Assistierte Ausbildung (AsA) (§ 130) bis 2020
  • Sonderregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk (§ 133) bis 2021
  • Sonderregelungen für Geflüchtete zu bestimmten Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 131 und 132) bis 2019
  • Sonderregelungen zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurzfristig Beschäftigte (§ 142) bis 2021

Nach erfolgtem Beschluss des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat am 11. Juli 2018 das Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht in Kraft. Sie können das Bundesgesetzblatt hier abrufen.