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8.11.18: Europäische Rechtsprechung zum Arbeitnehmerbegriff und zur Videoüberwachung
Der 46. Arbeitsrechtsabend in Rostock steht im Zeichen der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes zu den Themen Arbeitnehmerbegriff und Vidoeüberwachung.
„Der Arbeitnehmerbegriff des Europäischen Gerichtshofes – Auswirkungen auf die Rechtswegzuständigkeit“ ist das Thema des Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Alfried Kampen, zum Abschluss der diesjährigen Vortragsreihe. Der dreistündige Arbeitsrechtsabend wird ergänzt durch einen Vortrag über den „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – Rechtsprechung zur Videoüberwachung“ durch den Leiter des Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht, Herrn Karsten Jessolat.
Die Veranstaltung findet statt
am 08.11.2018, bereits um 18:00 Uhr
im Steigenberger Hotel „Sonne“ Rostock, Neuer Markt 2, Tagungsraum: Apollo.
Für die Teilnahme werden Tagungsgebühren in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Davon ausgenommen sind die Mitglieder des Fördervereins. Aus organisatorischen Gründen bittet der Förderverein bis zum 05.11.2018 um eine verbindliche Anmeldung im Sekretariat von Frau Rechtsanwältin Dr. Geiersberger unter der Telefonnummer 0381/461198-25 oder per E-Mail: fischer@geiersberger.de oder über die Homepage des Instituts für Arbeitsrecht.