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Neuere Entwicklungen im Arbeitsrecht - Rostocker Arbeitsrechtstag am 16.06.2022

Der 19. Arbeitsrechtstag des Instituts für Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den Themen Crowdworking, Rückforderungen von Kurzarbeitergeld und Arbeitsrechtlichen Maßnahmen in der Coronapandemie.

Zum 19. Arbeitsrechtstag des Instituts für Arbeitsrecht werden vier Referenten zur neueren Entwicklungen im Arbeitsrecht im Trihotel am Schweizer Wald, Tessiner Str. 103 in Rostock am Donnerstag, 16.06.2022 ab 09:00 Uhr erwartet. 

Mit dem neuen Phänomen des „Crowdworking“ beschäftigt sich Prof. Dr. Matteo Fornasier von der Ruhr-Universität Bochum. Nach einer Diskussionspause beginnt um 11:15 Uhr der Vortrag der Rechtsanwältin Bettina Schmidt zum Thema „Rückforderung Kurzarbeitergeld“. Ab 13:45 Uhr, nach einer Mittagspause, referiert Frau Rechtsanwältin Dr. Maria von Gyldenfeldt zu „Arbeitsrechtslichen Maßnahmen in der Corona-Krise“. Nach einer Diskussionspause wird dann eine Zusammenfassung der „Aktuellen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern“ vom Vorsitzenden Richter, Herrn Martin Sander, erwartet. 

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wird der Arbeitsrechtstag mit einer begrenzten Teilnehmerzahl von maximal 70 Personen durchgeführt. Einlass ohne bestätigte Anmeldung ist leider nicht möglich.  
Für die Teilnahme am 19. Arbeitsrechtstag werden Tagungsgebühren in Höhe von 100 EUR erhoben. Davon ausgenommen sind die Mitglieder des Fördervereins.
Anmeldung bis zum 09.06.2022 im Sekretariat von Rechtsanwältin Stephanie Greve unter der Telefonnummer 0381/461198-30 oder per E-Mail: wagenknecht@geiersberger.de.