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Information zu Asylanträgen von Syrerinnen und Syrern und Auswirkungen auf die Beschäftigungserlaubnis
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat aufgrund der unklaren Lage in Syrien die Bearbeitung der Asylanträge von syrischen Staatsbürgern vorübergehend eingestellt. Auf die Beschäftigungsmöglichkeiten hat diese Maßnahme kurzfristig keine Auswirkungen.
Worum geht es?
Nach dem Sturz des Assad-Regimes ist die derzeitige Lage laut des BAMF außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten. Eine abschließende Entscheidung über den Ausgang eines Asylverfahrens kann auf dieser Grundlage nicht getroffen werden, sodass das BAMF die Bearbeitung der Asylanträge vorübergehend ausgesetzt hat. Dem Bundesamt zufolge betrifft dies aktuell rund 47.000 Anträge.
Welche Folgen hat das?
- Die antragstellenden Personen befinden sich damit bis zur Entscheidung im Asylverfahren und behalten so lange den Status der Aufenthaltsgestattung.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Personen im Asylverfahren grundsätzlich weiterbeschäftigen. Syrerinnen und Syrer in Gestattung, die noch nicht in Beschäftigung sind, haben nach einer Wartefrist Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Für die Syrerinnen und Syrer mit Schutzstatus in Deutschland passiert zunächst nichts. Für weitere Schritte bedarf es erst einer Anpassung der Einschätzung zur politischen Lage in Syrien.
- Grundsätzlich ist das BAMF gesetzlich verpflichtet, den Schutzstatus zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Dafür ist erst eine individuelle Prüfung notwendig. Ein Widerruf führt auch nicht automatisch zu einem Entzug des Aufenthaltstitels. Grundsätzlich ist auch ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel möglich.
Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, ob die aktuelle Situation Auswirkungen auf ein (sich anbahnendes) Beschäftigungsverhältnis hat, raten wir dazu, eine Beratung durch die Ausländerbehörde in Anspruch zu nehmen.