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  • Nachwuchsgewinnung & Fachkräftesicherung

13.7.16: BDA, DGB und HRK: Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen weiter verbessern!

Die Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen steht auf der hochschulpolitischen Agenda der Arbeitgeber weit oben. Klare Befunde aus der Bildungsforschung zeigen, dass sich sowohl Studierende wie auch Arbeitgeber mehr Praxisbezug wünschen.

Vor diesem Hintergrund hatten sich <b>BDA </b>und <b>HRK </b>(Hochschulrektorenkonferenz) bereits <b>2008 </b>auf eine <b>gemeinsame Position zum Thema Beschäftigungsfähigkeit </b>in einem Positionspapier verständigt ("Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen stärken – für eine bessere Arbeitsmarktrelevanz des Studiums“). 

<b>Erstmalig haben sich jetzt die Sozialpartner - BDA und DGB - mit der HRK gemeinsam zur Frage der Beschäftigungsfähigkeit positioniert. Die Erklärung "Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen weiter verbessern!"</b> wurde in einem längeren intensiven Diskussionsprozess erarbeitet, an dem eine Reihe von Stakeholdern wie Kultusministerkonferenz, Bundesbildungsministerium, Institut der Deutschen Wirtschaft Köln und Akkreditierungsrat mitgewirkt haben. Die <b>BDA </b>unterstützt dabei klar die Position des Wissenschaftsrates: Ein <b>Studium dient grundsätzlich immer zugleich </b>der fachwissenschaftlichen Bildung, der Persönlichkeitsentwicklung und<b> der Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt </b>("Empfehlungen zum Verhältnis von Hochschulbildung und Arbeitsmarkt ", Oktober 2015). 

Die BDA setzt sich damit wie auch über die Mitwirkung der Arbeitgeber im Akkreditierungssystem und die Stärkung von Beruflichkeit und Fachlichkeit bei Programm- und Systemakkreditierungen für kompetenzorientierte und arbeitsmarktrelevante Studiengänge an den deutschen Hochschulen ein. 

Unten zum Download finden Sie die Erklärung sowie die gemeinsame Pressemitteilung von BDA, DGB und HRK vom 11. Juli 2016. Zugelassene Benutzer des BDA-Arbeitgeberportals können dieses BDA-Rundschreiben unter Angabe ihrer persönlichen Zugangsdaten hier aufrufen.