27.5.16: Anrechnung Servicetechniker auf Meisterprüfung Landmaschinen – Empfehlung des DHKT
Der DHKT empiehlt die Annerkennung von Teilen der Servicetechnikerprüfung bei der Meisterprüfung.
Lange war die Frage offen, welche "Teile von Teilen" der Servicetechnikerprüfung <b>bei einer Meisterprüfung angerechnet werden können</b>. Auf Vorschlag des LandBauTechnik Verbandes empfiehlt der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) mit Schreiben vom 13.04.2016 den Handwerkskammern bei der Ablegung von Prüfungen zum/zur Servicetechniker/in Land - & Baumaschinen (HWK) eine <b>Befreiung vom Handlungsfeld zwei "Instandhaltungs- und Instandsetzungstechnik" des Teils II der Meisterprüfung</b>.
Er erkennt dabei an, dass die Servicetechnikerfortbildung bei der Instandhaltungs- und Instandsetzungstechnik deutlich umfassender ist, als die Meistervorbereitung. Zu keiner Befreiung sollte es jedoch beim Handlungsfeld Auftragsabwicklung im Teil II der Meisterprüfung kommen.