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31.8.17: Fit für die Arbeitswelt 4.0 - Förderung für betriebliche Experimentierräume

Nach dem Startschuss des BMAS im Juni (wir informierten Sie) für die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen können nun auch Fördermittel für die Einrichtung neuer Lern- und Experimentierräume beantragt werden.

Der Dialogprozess Arbeiten 4.0 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gezeigt, dass betriebliche Lernprozesse und die experimentelle Erprobung neuer Arbeitsformen in Unternehmen wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Arbeitswelt 4.0 sind. Betriebliche Lern- und Experimentierräume sind ein zentrales Instrument, das Unternehmen und ihre Beschäftigten dabei unterstützt, die Herausforderungen der digitalen Transformation gemeinsam zu bewältigen. Das BMAS hat hierzu jetzt die Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ veröffentlicht. Die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen soll Antworten geben auf die Herausforderungen und offenen Fragen, die die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt. In geschützten Räumen können Unternehmen neue Arbeitsweisen erproben, die in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Teilhabe, Gesundheit oder Wissensmanagement durchgeführt werden. Unternehmensleitung und Beschäftigte suchen gemeinsam  nach neuen Wegen, den Wandel der Arbeitswelt zu gestalten.

Teilnehmende Unternehmen und Verwaltungen können ihre Experimentierräume auf dem Online-Portal www.experimentierräume.de präsentieren und sich mit anderen Teilnehmern austauschen. Die Ergebnisse der Experimentierräume sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Impulse für betriebliche Veränderungsprozesse geben.

Förderfähig sind Lern- und Experimentierräume, die innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln, auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Belegschaft stattfinden und durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden.

Antragsberechtigte Unternehmen können sich bis zum 30. Oktober 2017 um eine Förderung bewerben. Die Förderung beginnt im ersten Halbjahr 2018, der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre.

Weitere Informationen und Materialien zum Bewerbungsverfahren, den Förderbedingungen und dem Leistungsumfang finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Dirk Mackau, Email: mackau@agvnord.de, Tel.: 0172-53 89 407