5.2.16: Tarifrunde 2016 in der Metall-und Elektroindustrie
Chefrundschreiben Nr. 2/2016
Neues Streikkonzept der IG Metall betrifft speziell Firmen ohne Tarifbindung
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit berät die IG Metall über ihre Forderung im Rahmen der Tarifrunde 2016. Empfohlen wird bisher eine Tariferhöhung von 4,5 % bis 5 %, die Entscheidung fällt am 29. Februar.
<b>Das neue Streikkonzept:</b>
Die IG Metall könnte in der M+E-Tarifrunde erstmals eine neue Streiktaktik erproben: Nach einer Satzungsänderung auf dem Gewerkschaftstag im vergangenen Oktober kann der Vorstand ohne vorherige Urabstimmung „Tagesstreiks“ über 24 Stunden in einzelnen Betrieben ausrufen und den Teilnehmern dafür Streikausfallgeld zahlen. Der IG Metall Vorsitzende, Jörg Hofmann, hat angekündigt, bundesweit 400 bis 600 noch nicht tarifgebundene Unternehmen mit Forderungen nach Abschluss eines Tarifvertrags zu konfrontieren. Dem soll mit verschiedenen Mitteln bis hin zum Warn- bzw. Tagesstreik Nachdruck verliehen werden.
Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger hat die Pläne scharf kritisiert: „Mit den Warnstreikexzessen in der letzten Tarifrunde hat die IG Metall schon ganze Unternehmen lahmgelegt. Sollte das neue Streikkonzept noch mehr Streiks zur Folge haben als bisher, dann wäre das eine Katastrophe.“ Auch die Pläne der Gewerkschaft, gezielt tariflich nicht gebundene Unternehmen zu bestreiken, sieht der Gesamtmetall-Präsident kritisch: „Wenn die IG Metall die Tarifbindung erhöhen will, ist das in unserem Sinne. Das geht aber nicht mit der Brechstange. Wir brauchen attraktive Konditionen im Flächentarifvertrag, denn Tarifbindung ist freiwillig und muss es auch bleiben.“ Wenn man den Zulauf in den Tarifvertrag fördern wolle, müsse man den Unternehmen auch ein attraktives Angebot machen, erklärte Dulger.
Hinter dem neuen Streikkonzept der IG Metall steht das Kalkül, die gesamte Wertschöpfungskette rund um die Metall-und Elektroindustrie zu organisieren (z.B. Kontraktlogistiker) und die Mitgliederzahlen weiter auszubauen.
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Der rechtliche Rahmen:</b>
Es ist davon auszugehen, dass die IG Metall gegenüber den betroffenen nicht tarifgebundenen Firmen zunächst Forderungen nach Abschluss eines (Anerkennungs-)Tarifvertrages erheben wird. Für die rechtliche Zulässigkeit eines Aufrufs zu einem Warnstreik gilt das Ultima-ratio-Prinzip, welches jedoch vom Bundesarbeitsgericht seit dem Jahr 1988 sehr weit ausgelegt wird:
* Voraussetzung für die Zulässigkeit von durch die Gewerkschaft geführte Streiks ist neben dem Ablauf der Friedenspflicht lediglich, dass eine Forderung gestellt und über sie verhandelt worden ist. Es genügt, dass der Standpunkt der Gegenseite zur Kenntnis genommen worden ist; ein Verhandeln über das Angebot der Gegenseite ist nicht erforderlich.
* Die Bemühungen um eine Verhandlungslösung müssen nicht wirklich ausgeschöpft sein; es obliegt vielmehr der freien Entscheidung der IG Metall, wann für sie der Zeitpunkt erreicht ist, an dem sich Verhandlungen nicht mehr lohnen. Die Entscheidung ist gerichtlich nicht nachprüfbar, so dass vom Ultima-ratio-Grundsatz kaum mehr als das Erfordernis übrig bleibt, dass überhaupt eine Forderung aufgestellt und diese von den Arbeitgebern zurückgewiesen worden ist.
* Die Gewerkschaft muss zudem nicht ausdrücklich das Scheitern der Verhandlungen erklären. Es reicht aus, dass Sie mit der Einleitung von Streiks das Scheitern der Verhandlungen konkludent erklärt.
* Dabei unterliegt der Warnstreik grundsätzlich dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, ohne dass hierzu feste zeitliche Schranken bestehen. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt etwa hat bei Arbeitskämpfen auch mehrtägige Warnstreiks im Lichte der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als noch verhältnismäßig „kurz“ angesehen.
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Wo bekommen Sie Hilfe:</b>
Sollten Sie von der Forderung der IG Metall nach Abschluss eines Tarifvertrages betroffen werden, wenden Sie sich gerne an die Abteilung Tarifrecht & Arbeitsorganisation in der Hauptgeschäftsstelle des AGV NORD in Hamburg (Tel: 040 / 6378-4240). Unsere juristischen Experten werden Sie beraten, welche Möglichkeiten bestehen, mit den Forderungen der IG Metall umzugehen.
Zudem weisen wir noch einmal auf unsere Einladung zu den I<b>nformationsveranstaltungen zum Thema „Arbeitskampfrecht“</b> hin, welche wir Ihnen über unser Einladungsportal eventry mit mail vom 21. Januar 2016 übersandt haben.
Die Veranstaltungen finden statt am:
<b>Dienstag, 23. Februar 2016</b>
10.00 - 13.00 Uhr
in der AGV NORD-Geschäftsstelle Schwerin
Graf-Schack-Allee 10 in 19053 Schwerin
Tel.: 0385-6356-141
<b>Donnerstag, 25. Februar 2016</b>
10.00 - 13.00 Uhr
in der AGV NORD-Hauptgeschäftsstelle Hamburg
Kapstadtring 10 in 22297 Hamburg
Tel.: 040-6378-4246
<b>Dienstag, 8. März 2016</b>
10.00 - 13.00 Uhr
AGV Oldenburg
Bahnhofstraße 14 in 26122 Oldenburg
Tel.: 0441-21027-0
<b>Dienstag, 15. März 2016</b>
10.00 - 13.00 Uhr
in der AGV NORD-Geschäftsstelle Kiel
Lindenallee 16 in 24105 Kiel
0431-33936-10
Für Anmeldungen und Rückfragen zu den Veranstaltungen wenden Sie sich gerne an unser Sekretariat, Frau Mandy Appelt: 0 40/6378 4246, appelt@agvnord.de).
Soweit Ihnen schon bekannt ist bzw. soweit Sie ahnen, dass Ihr Unternehmen von der neuen Streiktaktik der IG Metall betroffen sein wird, geben Sie uns bitte frühzeitig einen entsprechenden Hinweis, damit wir einerseits einen Überblick über den Umfang der geplanten Aktionen der Gewerkschaft bekommen und Ihnen andererseits alsbald juristische Unterstützung anbieten können.
Im Übrigen stehen wir Ihnen für konkrete Hilfestellung jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Schlaffke
- Stv. Hauptgeschäftsführer -
Stephan Kallhoff
- Leiter Tarifrecht und Arbeitsorganisation -