- Nachwuchsgewinnung & Fachkräftesicherung
6.7.18: Zusammenfassung der Neuerungen durch die Teilnovellierung der industriellen M+E-Berufe
Wir haben für Sie die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst und eine Präsentation erstellt.
Die industriellen Metall- und Elektroberufe und der Mechatroniker wurden auf Empfehlung der Sozialpartner (Gesamtmetall als Dachverband der M+E-Industrie, IG Metall, VDMA und ZVEI) rasch und in einem „agilen Verfahren“ für die Anforderungen der Digitalisierung und von Industrie 4.0 gerüstet. In das Teilnovellierungsverfahren waren zudem zahlreiche Sachverständige aus Unternehmen für die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite einbezogen.
In den vergangenen Wochen haben wir Sie in acht regionalen Veranstaltungen im Norden gemeinsam mit den jeweiligen Kultusministerien und zum größten Teil gemeinsam mit den IHKs über die Neuerungen informiert. Die Einladungen sind Ihnen teils über die Kammern und teils über uns zugegangen. Rund 450 Betriebs- und Berufsschulvertreter haben teilgenommen, was uns sehr gefreut hat. Sollten Sie keine Gelegenheit gehabt haben, teilzunehmen, finden Sie im Folgenden wesentliche Neuerungen sowie eine Präsentation im Anhang.
Die Teilnovellierungen treten zum 01.08.2018 in Kraft. Damit sind sie für alle Ausbildungsverhältnisse verpflichtend, die ab diesem Zeitpunkt starten. Die Änderungsverordnungen können auf bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse angewendet werden, wenn es Wunsch beider Vertragsparteien ist und Teil 1 der Abschlussprüfung noch nicht absolviert wurde. Die Zusatzqualifikationen sind mit Inkrafttreten der Änderungsverordnungen zum 1. August 2018 für alle bereits bestehenden Ausbildungsverhältnisse anwendbar.
Folgende elf Berufe sind betroffen: Anlagenmechaniker/in, Industriemechaniker/in, Konstruktionsmechaniker/in, Werkzeugmechaniker/in, Zerspanungsmechaniker/in, Elektroniker/in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/in für Betriebstechnik, Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Elektroniker/in für Geräte und Systeme, Elektroniker/in für Informations- und Systemtechnik und Mechatroniker/in.
Die modernisierten M+E-Berufe enthalten wichtige Neuerungen: Erweiterung des Ausbildungsprogramms um die Themen „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“, damit einhergehende inhaltliche Anpassungen sowie optionale Zusatzqualifikationen, z.B. zu Programmierung oder additiven Fertigungsverfahren.
Die Inhalte der neuen Berufsbildposition"Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit" ist integrativ, d.h. während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Festgehalten ist beispielsweise, auftragsbezogene und technische Unterlagen mit Standardsoftware zu erstellen, Vorschriften zum Datenschutz anzuwenden, digitale Lernmedien zu nutzen, Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme zu nutzen sowie in interdisziplinären Teams zusammen zu arbeiten. Analog dazu wurden auch die Rahmenlehrpläne der Berufsschulen in den entsprechenden Berufen modernisiert, so dass die Inhalte in bewährtem dualen System von Betrieb und Berufsschule angeboten werden können.
Vorhandene Berufsbildpositionen wurden in kleinen Teilen geändert. Beispielsweise soll es im Punkt Qualitätsmanagement stärker darum gehen, Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auszuwerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen zu erarbeiten. Die betriebliche und technische Kommunikation wurde dadurch erweitert, auch im virtuellen Raum zusammenzuarbeiten. Auch diese Änderungen finden sich in den berufsschulischen Rahmenlehrplänen wieder.
Zudem haben Betriebe die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen anzubieten. Auf diese Weise können passgenau für den Betrieb ausgewählte (oder auch alle) Auszubildende weiter qualifiziert werden. Die Inhalte sind ausschließlich von den Betrieben zu vermitteln. Es spricht jedoch vieles dafür, bei Bedarf auch hier die Kooperation mit den jeweiligen Berufsschulen, anderen Betrieben und/oder externen Bildungsträgern zu suchen.
Folgende Zusatzqualifikationen stehen für industriellen Metallberufe zur Verfügung: Systemintegration, Prozessintegration, IT-gestützte Anlagenänderung und Additive Fertigungsverfahren, letztgenannte auch für den Mechatroniker. Für den Mechatroniker und die industriellen Elektroberufe können Sie folgende Zusatzqualifikationen nutzen: Digitale Vernetzung, Programmierung und IT-Sicherheit.
Die Zusatzqualifikationen werden gesondert im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 geprüft. Organisiert und zertifiziert werden die Prüfungen von der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer. Teils werden gesonderte Prüfungsausschüsse eingerichtet. Geprüft wird mittels eines 20-minütigen fallbezogenen Fachgespräches, das bewertet wird. Zur Vorbereitung hat der Prüfling eigenständig eine praxisbezogene Aufgabe zu bearbeiten und zu dokumentieren mittels eines Reports (drei Seiten) und Anlagen (max. fünf Seiten) - beides unbewertet. Zudem ist von den Auszubildenden glaubhaft zu machen und vom Betrieb zu bestätigen, dass die Inhalte vermittelt wurden.
Die Ausbildungsordnungen wurden am 13.06.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Ausgabe Nr. 20 vom 13. Juni). Diese können Sie hier herunterladen.
Die Bekanntmachung der Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne im Bundesanzeiger folgt. Wir werden Sie informieren.
Ein Leitfaden zur Prüfungsorganisation des DIHK finden Sie hier
Eine inhaltliche Umsetzungshilfe zur Teilnovellierung, die seitens des Bundesinstituts für Berufsbildung herausgegeben wird, erscheint voraussichtlich noch im Sommer. Diese wurde gemeinsam mit den Akteuren aus dem Sachverständigenverfahren erarbeitet. Auch hier erhalten Sie Nachricht von uns, wenn diese erscheint.
Wir werden das Thema regelmäßig in den Netzwerktreffen Ausbildung in der M+E-Industrie aufgreifen und Praxisbeispiele sammeln.
Für Rückfragen sprechen Sie jederzeit gern Frau Joyce Müller-Harms, Abteilungsleiterin Berufsbildung und Arbeitsmarkt (mueller-harms@agvnord.de, Tel. +49 (40)637 84 20 1) an.