- Nachwuchsgewinnung & Fachkräftesicherung
Fachkräfteeinwanderung: Jährliche Anpassung der Mindestgehälter für Aufenthaltstitel zum 01.01.2021
Bundesinnenministerium veröffentlicht Mindestgehälter zur Erwerbsmigration für die Blaue Karte EU, Blaue Karte EU für Mangelberufe und Aufenthaltserlaubnis für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation.
Zum 1. Januar 2021 werden die Mindestgehaltsgrenzen für eine Erteilung einer Blauen Karte EU, eines Aufenthaltstitels für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation sowie für Fachkräfte über 44 Jahre neu festgelegt.
Das Bundesinnenministerium veröffentlichte die Gehaltsgrenzen im Bundesanzeiger.
- Das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (§ 18b Absatz 2 Satz 1 AufenthG) beträgt für das Jahr 2021 jährlich 56.800 € (zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung).
- Das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU für Mangelberufe (§ 18b Absatz 2 Satz 2 AufenthG) beträgt jährlich 44.304 €.
- Das Mindestgehalt für die Aufenthaltserlaubnis für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation (§ 19c Absatz 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV) beträgt 51.120 € (60 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung).
- Das Mindestgehalt bei Aufenthaltstiteln für Fachkräfte mit vollendetem 45. Lebensjahr (§ 18 Absatz 2 Nummer 5 AufenthG und § 1 Absatz 2 BeschV) beträgt 46.860 €.