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  • Nachwuchsgewinnung & Fachkräftesicherung

Fachkräfteeinwanderung: Jährliche Anpassung der Mindestgehälter für Aufenthaltstitel zum 01.01.2021

Bundesinnenministerium veröffentlicht Mindestgehälter zur Erwerbsmigration für die Blaue Karte EU, Blaue Karte EU für Mangelberufe und Aufenthaltserlaubnis für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation.

Zum 1. Januar 2021 werden die Mindestgehaltsgrenzen für eine Erteilung einer Blauen Karte EU, eines Aufenthaltstitels für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation sowie für Fachkräfte über 44 Jahre neu festgelegt.

Das Bundesinnenministerium veröffentlichte die Gehaltsgrenzen im Bundesanzeiger.

  • Das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (§ 18b Absatz 2 Satz 1 AufenthG) beträgt für das Jahr 2021 jährlich 56.800 € (zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung).