- Nachwuchsgewinnung & Fachkräftesicherung
Informationen zum verspäteten Ausbildungsbeginn
Das Matching auf dem Ausbildungsmarkt ist im Vermittlungsjahr 2019/20 corona-bedingt verspätet. Es ist zu vermuten, dass mehr Ausbildungsverhältnisse als sonst erst nach Beginn des Ausbildungsjahrs am 1. August bzw. 1. September starten.
Ein verspäteter Ausbildungsstart ist grundsätzlich problemlos möglich. Eine Frist, bis zu der eine Ausbildung spätestens begonnen haben muss, gibt es nicht. Dennoch sollte beachtet werden, dass ggf. am Ende der Ausbildung der für das betroffene Ausbildungsjahr vorgesehene Prüfungstermin nicht erreicht werden kann und der nächste Prüfungstermin unter Umständen erst deutlich nach Ende der Ausbildungszeit liegt. Wir empfehlen, dies frühzeitig in den Blick zu nehmen.
Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, die Ausbildung um die Dauer zu verkürzen, die sie verspätet begonnen hat. Dies kann insbesondere für leistungsstarke Jugendliche eine geeignete Option sein. Eine solche individuelle Verkürzung bedarf eines Antrages bzw. der vertraglichen Vereinbarung sowie der Berücksichtigung bei der Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplanes, da alle in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte in entsprechend verkürzter Zeit zu vermitteln sind. Die Verkürzung der Ausbildungszeit kann bereits bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Erfolgt die Entscheidung zur Verkürzung der Ausbildungszeit zu einem späteren Zeitpunkt, ist ein Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit - von beiden Vertragsschließenden unterzeichnet - bei der zuständigen Kammer einzureichen.