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Lieferkettengesetz garantiert ein unglaubliches Bürokratiemonster

NORDMETALL-Präsident Folkmar Ukena spricht sich im SWR2 Radio klar gegen die Verabschiedung des von der Bundesregierung geplanten Lieferkettengesetzes aus.

"In der Praxis ist das geplante Lieferkettengesetz kaum umsetzbar", sagt Folkmar Ukena in einem Feature des Hörfunksenders SWR2 Wissen, das am 05. Mai 2021 ausgestrahlt wurde. Als Geschäftsführender Gesellschafter der Ofenmanufaktur LEDA Werk in Leer weiß der NORDMETALL-Präsident um die vielschichtigen, weltweiten Lieferbeziehungen vom Rohstoff bis zum Endprodukt selbst mittelständischer Unternehmen. Sie alle auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards zu überprüfen, sei so gut wie unmöglich.

Dass die Politik über die bereits bestehenden Möglichkeiten ein ausdrückliches Klagerecht für hiesige Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften für im Ausland Betroffene vorsieht, bezeichnet Folkmar Ukena als "absolut inakzeptabel". Eine Klagewelle gegen deutsche Unternehmen sei ebenso zu befürchten wie der Aufbau eines neuen Geschäftsmodells der Gewerkschaften.

Lars Brzoska, Vorstandsvorsitzender der Jungheinrich AG aus Hamburg, äußert sich ebenfalls in der Sendung des Südwestrundfunks. Er sieht sein Unternehmen für das neue Gesetz gut gerüstet. Selbst dem Verbandsklagerecht kann er etwas Gutes abgewinnen, sofern NGOs und Gewerkschaften als Dienstleister an der Sache auftreten und die Unternehmen dabei unterstützen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Unterdessen hat sich der Rechtsausschuss des Bundesrates dafür ausgesprochen, die "besondere Prozessstandschaft" aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Zudem bittet der Ausschuss darum, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sicherzustellen, dass mit dem Entwurf keine über die bisherige Rechtslage hinausgehende zivilrechtliche Haftung begründet wird.

Mit dem sogenannten Sorgfaltspflichtengesetz möchte die Bundesregierung in Deutschland ansässige Unternehmen dazu verpflichten, von 2023 an ihre Lieferketten systematisch auf Risiken für Menschenrechte und Umwelt zu analysieren und gegen Verstöße vorzugehen. Zunächst soll das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 von 2024 an für Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gelten. Um die Risikoanalyse entlang ihrer Lieferketten durchführen zu können, werden die unter das Gesetz fallenden Unternehmen jedoch nicht umhin kommen, ihre Analyse- und Sorgfaltspflichten auch an ihre Zulieferer weiterzugeben - unabhängig von deren Unternehmensgröße.

Über den Gesetzentwurf befindet der Bundestag voraussichtlich am 20. Mai 2021 in 2. und 3. Lesung.

Das Feature können Sie auf der Website des SWR nachhören, das Statement von Herrn Ukena im Beitrag finden Sie ab Minute 09:45.