- Nachwuchsgewinnung & Fachkräftesicherung
Unterstützung für Ausbilder und Auszubildende durch institutionelle Angebote
Bereits bestehende institutionelle Fördermöglichkeiten für Berufsausbildungen sind oftmals nicht bekannt und könnten mehr genutzt werden – das ist ein Ergebnis einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). So geben drei von vier KMU an, betreutes Jugendwohnen nicht zu kennen; jeder zweite Betrieb kennt finanzielle Hilfen wie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nicht; rund ein Drittel kennt diese zwar, hat sie aber noch nicht genutzt. Nachfolgend skizzieren wir einige Angebote institutioneller Art zur Förderung der betrieblichen Ausbildung, beispielsweise um Mobilität zu unterstützen, und des Ausbildungsalltags, z.B. bei Lernschwierigkeiten.
<b>Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)</b>
Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag eines Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Bestimmte Voraussetzungen müssen vorliegen, damit BAB bewilligt wird. Beispielsweise darf tägliches Pendeln zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung der Eltern aufgrund größerer Entfernung nicht möglich sein, so dass die Auszubildenden eine andere Unterkunft benötigen. Sind die Auszubildenden über 18 Jahre, in einer Lebenspartnerschaft bzw. Ehe oder haben mindestens ein Kind, können sie dennoch BAB erhalten, auch wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus und in der Nähe des Ausbildungsbetriebes wohnen. Zudem muss ein Gesamtbedarf bestehen, der mit dem eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern und dem eventueller Lebenspartner nicht gedeckt werden kann. Abgezogen werden jeweils Freibeträge. Ob ein Anspruch besteht, ist individuell zu prüfen, gerade wenn ERA-Ausbildungsvergütungen gezahlt werden.
Übrigens: Bundesausbildungsförderungsgesetz(BAföG)-Leistungen werden für duale Ausbildungen nicht gezahlt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/Berufsausbildungsbeihilfe/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485769.
Telefonische Auskünfte erhalten Arbeitgeber über die kostenlose Servicenummer der Agentur für Arbeit: (0800) 45 55 520.
<b>Jugendwohnen</b>
Jugendwohnheime bieten an über 500 Standorten in Deutschland, darunter auch in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, jungen Menschen zwischen 14 und 27 Jahren Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung. Eine Unterkunft in einem Jugendwohnheim bietet sich besonders für Auszubildende an, die nicht in unmittelbarer Nähe der Ausbildungsorte wohnen. Die Aufnahmekriterien variieren, wobei Jugendliche, die Berufsausbildungshilfe (BAB; s.o.) höhere Ansprüche auf einen Platz haben. Die Initiative AUSWÄRTS ZUHAUSE vernetzt alle Einrichtungen des Jugendwohnens. Reservierungsanfragen können direkt dort gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: www.auswaerts-zuhause.de.<b></b>
<b>Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
</b>Die Agentur für Arbeit bietet für Auszubildende, die Lücken und Lernschwierigkeiten in Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachprobleme, Probleme im sozialen Umfeld, im Betrieb oder Prüfungsprobleme haben, ausbildungsbegleitende Hilfen als Fördermaßnahmen an. Auf diese Weise soll förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung und der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. AbH wird in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht jeweils drei bis acht Stunden wöchentlich außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten angeboten.
Für den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Beantragt wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit direkt durch die Auszubildenden. Für weitere Informationen: <b>
</b>https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/FoerderungderBerufsausbildung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI515290 <b>
</b>Telefonische Auskünfte erhalten Arbeitgeber über die kostenlose Servicenummer der Agentur für Arbeit: (0800) 45 55 520.
Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA)
Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA) ist eine bundesweite Initiative des Senior Experten Service (SES) für junge Menschen, denen die Ausbildung Probleme bereitet. Der SES stellt den Jugendlichen ehrenamtliche Fachleute im Ruhestand zur Seite – als lebens- und berufserfahrene Ratgeber, die für ihre Aufgabe speziell geschult werden.
Eine VerA-Begleitung erfolgt auf Wunsch der Auszubildenden, kann aber auch von Seiten der Kammern, Ausbilder, Berufsschulen oder Eltern angeregt werden. VerA gewährt auf den Einzelfall bezogene Unterstützung: In der Regel kümmert sich ein Experte um einen Auszubildenden. Im Mittelpunkt der SES-Ausbildungsbegleitungen stehen die Klärung von fachlichen Fragen, die Begleitung von Übungen für die berufliche Praxis, die Unterstützung von Prüfungsvorbereitungen und der Ausgleich sprachlicher Defizite.
VerA wird im Rahmen der Initiative Bildungsketten vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und ist für Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen kostenlos. VerA-Begleitungen ergänzen ausbildungsbegleitende Hilfen (abH). Sie haben eine Regeldauer von bis zu zwölf Monaten, können aber bis zum Ausbildungsabschluss verlängert werden. <b>
</b>Nähere Informationen gibt es hier: www.vera.ses-bonn.de.
Rückfragen können Sie richten an: Frau Joyce Müller-Harms, mueller-harms@nordmetall.de,[M1] Tel. 040/63784201.