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  • Fachkräftesicherung

Anpassungen des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern"

Am 17. März 2021 hat das Bundeskabinett beschlossen, das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern und auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 auszuweiten. Damit gehen einige veränderte Antragskriterien einher, so dass mehr Betriebe als bisher von der Richtlinie profitieren dürften.

Folgende Änderungen wurden aufgenommen:

Erste Förderlinie (Ausbildungsprämie, AusbildungsprämiePlus, Übernahmeprämie/Insolvenz, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Ausnahme von der Kurzarbeit):

  • Ausweitung der Fördermaßnahmen auf das Ausbildungsjahr 2021/2022.
  • Absenkung des Kriteriums der Corona-Betroffenheit durch Angleichung an die Kriterien der Überbrückungshilfen-III (mind. 1 Monat Kurzarbeit seit Januar 2020 und vor Ausbildungsbeginn, alternativ Umsatzsatzrückgang seit April 2020 um durchschnittlich mindestens 50 % in zwei oder 30 % in fünf zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten gegenüber dem entsprechenden Monat im Jahr 2019).
  • Verdopplung der Prämien auf 4.000 € (Ausbildungsprämie), 6.000 € (AusbildungspämiePlus) und 6.000 € (Übernahmeprämie/Insovenz).
  • Zuschuss auch zur Ausbildervergütung iHv 50 %, wenn dieser ebenso wie der/die Auszubildende/n von der Kurzarbeit ausgenommen wird.
  • Ausweitung der Betriebsgrößenbeschränkung auf max. 499 statt bisher 249 Beschäftigte.
  • Neu: "Lockdown-Sonderzuschuss" 1.000 € für ausbildende Kleinstunternehmen mit bis zu 4 Beschäftigen, die trotz pandemiebedingter Schließung die Ausbildung für mind. 30 Tage fortgesetzt haben.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie hier.

Auch die zweite Förderrichtlinie (Auftrags- und Verbundausbildung) soll geändert werden. Das BMBF hat  als federführendes Ministerium über folgende, noch im Entwurf befindliche Änderungen informiert, die über die bisher geplanten Änderungen hinausgehen:

  • Eine Prämie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wird entweder an den Stammausbildungsbetrieb oder an den Interims-Ausbildungsbetrieb / die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS) / den Ausbildungsdienstleister gezahlt. Die Antragsberechtigten verständigen sich untereinander, wer von ihnen die Prämie beantragt.
  • Die Prämienhöhe beträgt für jede(n) Auszubildende(n), die/der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 € pro Woche, maximal 8.000 €.

Neuer Fördertatbestand:

  • Gefördert wird die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2021 ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen wollen.
  • Antragsberechtigt ist nur der Stammausbildungsbetrieb.
  • Die Prämienhöhe beträgt 50 Prozent des dem Stammausbildungsbetrieb für die Prüfungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal 500 € pro teilnehmende(n) Auszubildende(n).
  • Die Prämie wird für jede(n) Auszubildende(n) im Jahr 2021 nur einmal gezahlt. Die Prämienzahlung ist abhängig von der regelmäßigen Teilnahme der/des Auszubildenden an der Prüfungsvorbereitung.
  • Die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung muss der/dem Auszubildenden ohne Eigenbeteiligung am Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Die entsprechenden Änderungen der zweiten Förderrichtlinie sollen schnellstmöglich erfolgen. Mit dem Inkrafttreten der geänderten zweiten Förderrichtlinie können diese Förderungen demnächst bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie in Kürze hier.