Mit dem Wachstumschancengesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Maßnahmen zu verabschieden, die für mehr Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sorgen sollen.
Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen.
Das LAG Hamm hat einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG zurückgewiesen, wenn es sich bei der Bewerbung um ein "Geschäftsmodell" als Einnahmequelle des Bewerbers handelt.
Geben Sie Mädchen einen Einblick in Ihren Berufsalltag! Fördern Sie den Nachwuchs – frei von Geschlechterklischees! Finden Sie schon jetzt Ihre Azubis und Studierenden von morgen!
Entdecken Sie die Zukunft der Arbeitswelt. In einer exklusiven Mischung erwarten Sie Interviews, Berichte, Kurzinformationen und vieles mehr zu den aktuellen Themen aus Unternehmen und Forschung.