Enthalten sind die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übernahme und der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben, die Richtlinie Mobilität, die Richtlinie Entlastung und die Richtlinie überbetriebliche Ausbildung (ÜLU) 2.
Die erste Förderrichtlinie zu vier von fünf Maßnahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ wird am 31.7.2020 veröffentlicht werden. Hier die wichtigsten Infos, den kompletten Text in einer Vorabfassung finden Sie in der Anlage.