Unternehmen von öffentlichem Interesse über 500 Mitarbeiter müssen künftig eine nichtfinanzielle Erklärung zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abgeben.
Die Neuregelungen umfassen u.a. die Ausweitung des geschützten Personenkreises, eine Ausweitung der Schutzfristen und des Kündigungsschutzes sowie Lockerungen beim Verbot der Mehr- und Nachtarbeit sowie der Sonn- und Feiertagsarbeit. Das Gesetz tritt (mit wenigen…
BAG: Arbeitgeber kann zur Kostenübernahme einer zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt getroffenen Honorarvereinbarung bei Verhandlungen über Interessenausgleich, Sozialplan oder Betriebsvereinbarungen verpflichtet sein.
Der nächste Gesprächskreis für Geschäftsführer und Personalleiter, der am 4. April 2017 in Rostock stattfinden wird, beschäftigt sich mit der aktuellen Rechtssprechung insbesondere zu den Themen Urlaub und Entgeltfortzahlung.