- Arbeits- und Sozialrecht
Kein Beschäftigungsanspruch für Pflegefachkräfte ohne Impf- oder Genesenennachweis
LAG Sachsen: Gesetzliches Tätigkeitsverbot für nicht immunisierte Pflegekräfte in normunterworfener Einrichtung gilt auch ohne behördliches Tätigkeits- und Betretungsverbot