Weitergabe von Hinweisen in Bezug auf notwendige Angaben bei der betrieblichen Altersversorgung und speziell die Handhabung bei unserem Versorgungswerk MetallRente.
Ein Referenzzeitraum von zwei Jahren soll für die Feststellung der negativen Gesundheitsprognose bei häufigen (Kurz-)Erkrankungen für zukünftige Arbeitsunfähigkeiten ausreichend sein.
Die Corona-Eindämmungsverordnungen werden von den Bundesländern erlassen. Dies führt dazu, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Corona-Regelungen gelten.
Zur Unterstützung bei der näher rückenden, verpflichtenden Einführung der eAU möchten wir Ihnen einige weitere Praxishinweise und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Gemäß einer Entscheidung der EU-Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist der Übergangszeitraum für die Anwendung der pandemiebedingten Handhabung verlängert worden.