- Arbeits- und Sozialrecht
Kein Annahmeverzugslohn bei unterlassener Meldung als Arbeitssuchender
LAG Niedersachsen: Meldet sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit nicht arbeitssuchend, entfällt regelmäßig sein Anspruch auf Annahmeverzugslohn.