Zum 01.08.2015 ist die Neufassung der MiLoDokV in Kraft getreten, in der die Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) für bestimmte Arbeitnehmergruppen weiter eingeschränkt werden.
Mit dem Fonds sollen Projekte in Bereichen wie Verkehr, Energie, Breitband und Forschung in Höhe von 315 Mrd. € finanziert werden. Deutschland hat bereits seine Beteiligung angekündigt.
BDA und IOE (International Employer Organisation) werden mit hochrangigen Referenten die Herausforderungen für die Unternehmen bei der Umsetzung von Sozial- und Arbeitsstandards im Rahmen der Lieferkette sowie der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte…
Nach Auffassung des BAG ist es Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung eines gesetzlich gebotenen betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu ergreifen.
Der Arbeitskampf in kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen dauert weiter an. Zur Zeit wird eine Ausweitung bis in den Juli 2015 hinein angedroht. Was haben Mitarbeiter nun für Möglichkeiten?
Das BAG hat entschieden, dass der dringende Tatverdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar machen und daher einen wichtigen Grund zur Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen kann.