Informationen über Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der geseztlichen Pflicht zu Einrichtung und Betrieb interner Meldestellen nach dem HinSchG.
Der Rat der EU hat am 28. September 2023 eine politische Einigung zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Geflüchtete um ein weiteres Jahr (bis März 2025) erzielt.
Ein böswilliges Unterlassen eines anderweitigen Verdienstes kommt nur in Betracht, wenn es mindestens eine konkrete Erwerbsmöglichkeit gibt und dies dem Arbeitnehmer im fraglichen Zeitraum bekannt gewesen ist.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zuständig ist, hat Handreichungen zur Umsetzung in der Praxis veröffentlicht: