- Arbeits- und Sozialrecht
Anwendung der Grundsätze der Rechtsscheinvollmacht auf Erklärungen des Betriebsratsvorsitzenden
Dem Betriebsrat ist das Handeln seines Vorsitzenden auch ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung zuzurechnen, wenn er dessen Auftreten kannte und der Arbeitgeber auf den so gesetzten Rechtsschein vertraut hat und vertrauen durfte.